Organisatorische Umsetzung der ESG-Reporting-Pflichten

Die Entwicklungen im Bereich ESG sind für viele Unternehmen herausfordernd. Denn die ESG-Reporting-Pflichten werden aufgrund der CSRD* für viele Unternehmen künftig umfangreicher oder sie werden erstmalig berichtspflichtig. Für viele Unternehmen ergeben sich daraus hohe zusätzliche Belastungen. Grund genug für den DIRK – mit Unterstützung von Deloitte – sich die organisatorische Umsetzung zur Erfüllung dieser aktuellen bzw. künftigen Pflichten anzusehen.

CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive – strebt die Einführung europäischer Standards für die Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen vor.

Zuständigkeiten

Zunächst einmal stellt sich die Frage, wo in den Unternehmen die neuen Verpflichtungen aufgehängt werden. Welche Abteilung ist in den Unternehmen bspw. zuständig für Erhebung, Aggregation und Validierung von ESG-Kennzahlen? Und welche Abteilung ist für das Verfassen der Berichte zuständig?

Organisatorische Umsetzung der ESG-Reporting-Pflichten

In den meisten Unternehmen fällt diese Verpflichtung in die Organisationseinheit „Nachhaltigkeit“ und zwar sowohl für das Zusammen-tragen der ESG-Kennzahlen (58%) wie auch für das Verfassen der Berichte (56%). Überraschend hoch mit 46% ist die Verantwortung der IR zum Verfassen der Berichte. Die Macher der Studie sehen hierin einen Beleg, dass ESG von einer Reihe von Unter-nehmen als Kapitalmarktthema gesehen wird. Interessant ist, dass der Bereich Unternehmenskommunikation laut Studie kaum an der Erstellung der Berichte mitwirkt.

Personalbedarf

Wie viele Personen werden benötigt für die Erhebung, Aggregation und Validierung der ESG-Kennzahlen? Wie viele Personen sind für das Verfassen der Berichte notwendig? Hier kommt die Studie zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen:

72% der Unternehmen greifen für die Erhebung, Aggregation und Validierung von ESG-Kennzahlen auf 1-5 Vollzeit-Mitarbeiter zurück. Zum Verfassen der Berichte beschäftigen sogar 86% der Unternehmen 1-5 Vollzeit-Mitarbeiter. Die Macher der Studie vermuten, dass diese große Spannweite im Personalbedarf mit den ambitionierte ESG-Zielen einiger Unternehmen zu begründen ist, während andere Unternehmen sich nur auf das Notwendigste konzentrieren.

Dabei gehen die meisten Unternehmen von einem zusätzlichen Personalbedarf infolge der CSRD aus. Vor allem Unternehmen, die bereits über Erfahrungen im ESG-Reporting verfügen, schätzen den künftigen Personalbedarf höher ein. Es wird von den Experten vermutet, dass Unternehmen ohne bisherige ESG-Erfahrung den Umfang der neuen ESG-Berichtspflichten systematisch unterschätzen.

Herausforderungen durch die CSRD

Was sind die größten Herausforderungen durch die CSRD? Der Großteil der bereits in berichtspflichtigen Unternehmen – nämlich 82% – sehen die fristgerechte und korrekte Erhebung der Kennzahlen als größte Hürde. Ebenfalls schwierig: Die Definition der zu berichtenden Kennzahlen. 76% der Unternehmen erachten dies als herausfordernd.

Interessant ist, dass Unternehmen, die bereits berichtspflichtig waren, die Herausforderungen durch die CSRD fast durchweg als höher einstufen als jene, die noch berichtspflichtig werden. Auch hier ist zu vermuten, dass die Unternehmen, welche durch die CSRD berichtspflichtig werden, die Anforderungen deutlich unterschätzen.

Folgen für die ESG-Verantwortlichen

Die Studie des DIRKs sowie Deloittes macht deutlich, dass die Umsetzung der neuen ESG-Berichtspflichten ausgesprochen herausfordernd ist und meist mehr Manpower benötiget als zunächst angenommen. Es empfiehlt sich daher – falls nicht schon geschehen – frühzeitig mit der Umsetzung zu beginnen.

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