EU-Aktionsplan: Regulatorische Anforderungen zur Nachhaltigkeit für Asset Manager und Anlageberater

EU-Aktionsplan: Regulatorische Anforderungen zur Nachhaltigkeit für Asset Manager und Anlageberater

Die EU Kommission hat laut eines Berichtes von Deloitte im März 2018 einen Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzsystem veröffentlicht. Ziel ist die Kapitalflüsse auf den Umbau einer nachhaltigen Wirtschaft auszurichten, Nachhaltigkeit stärker in das Risikomanagement zu integrieren und die Transparenz nachhaltiger Finanzprodukte zu fördern.  Der EU Aktionsplan sieht hierfür die Umsetzung von insgesamt zehn Maßnahmen vor.

Im Kern sieht der EU-Aktionsplan zunächst ein Klassifikationssystem (Taxonomie) vor, das Kriterien für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten definiert und somit Investoren die notwendige Transparenz für ihre Entscheidungen geben soll.

Nachhaltig ist eine wirtschaftliche Tätigkeit dann, wenn sie zu einem der sechs Umweltziele beiträgt: Klimaschutz, Anpassungen an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz gesunder Ökosysteme. Die Förderung eines Ziels darf dabei keinen negativen Effekt auf andere Umweltziele haben und muss die Einhaltung von Sozialstandards und fairen Arbeitsbedingungen sicherstellen.

 Im Kern sollen die ESG-Kriterien in der gesamten Prozesskette von Offenlegungspflichten auf Unternehmens- und Produktebene, über die Erstellung von Marktanalysen, bis hin zur Beratung von Kunden, zu den finalen Investitionsentscheidungen und dem Risikomanagement einbezogen werden.

Bis Ende 2019 soll die bereits im Entwurf vorliegende Offenlegungsverordnung (2018/0179 (COD)) final verabschiedet werden. 

Adressaten der Verordnung sind Finanzmarktteilnehmer, u.a. Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die Asset Management (Finanzportfolioverwaltung) anbieten sowie Anlageberatung erbringen. Diese haben zukünftig Informationen über die Berücksichtigung von ESG-Faktoren in ihren Investitionsentscheidungen, Informationen über die Ausrichtung der Investitionen an ökologisch nachhaltigen Faktoren sowie zur Performance in Bezug auf ESG-Ziele offenzulegen.