IR-Dienstleister: Wie Ad-hoc-Meldungen die Öffentlichkeit erreichen

IR-Dienstleister: Wie Ad-hoc-Meldungen die Öffentlichkeit erreichen

 

Die Anforderungen an die Unternehmenspublizität nehmen vor allem vor dem Hintergrund aufgetretener Bilanzskandale börsennotierter Konzerne zu. Außerdem verschärft die von der Europäischen Union verabschiedete MAR (Marktmissbrauchsverordnung) die Publizitätspflicht bzw. weitet diese aus. Emittenten müssen beispielsweise seit dem 3. Juli 2016 Pflichtmitteilungen europaweit verbreiten und zudem für einen Zeitraum von fünf Jahren auf ihrer Website zur Verfügung stellen. Auch muss die Information an die nationale Aufsichtsbehörde (z.B. BaFin), an das nationale Speichermedium (z.B. Unternehmensregister) und unter Umständen an den Handelsplatzbetreiber übermittelt werden.

 

Was sind Ad-hoc-Meldungen?

Unternehmen müssen “ad hoc”, also unverzüglich, publizieren, wenn sie über kursrelevante Neuigkeiten verfügen. Dazu zählen beispielsweise Informationen zu Übernahmen, Fusionen, Gewinnwarnungen oder Ungereimtheiten bei der Bilanz. Diese Umstände müssen unmittelbar bekannt gegeben werden, wenn sie eingetreten sind, oder wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie in Zukunft eintreten werden. Das Ziel dieser Publikationspflicht ist die Chancengleichheit für alle Marktteilnehmer und die Vorbeugung von Insiderhandel. Die Ad-hoc-Publizitätsverpflichtung beruht auf dem Wertpapierhandelsgesetz, kurz WpHG, beziehungsweise der europäischen Marktmissbrauchsverordnung.

 

IR-Dienstleister in Europa und den USA

Für die Publikation von Meldungen gibt es spezialisierte IR-Dienstleister. Manche, wie z.B. IRW-Press, distribuieren nur allgemeine Finanzmeldungen. Andere, wie z.B. die pressetext Nachrichtenagentur oder europaweit tätige Unternehmen wie die EQS Group publizieren auch Ad-hoc-Meldungen. International ist Business Wire, ein Tochterunternehmen von Berkshire Hathaway, der Marktführer im Vertrieb von Nachrichten und Ad-hoc-Mitteilungen. Als anerkanntes Medium für Pflichtmitteilungen in den USA, Kanada und zwölf europäischen Ländern übernimmt Business Wire XBRL-Tagging, Dokumentformatierung und die Übermittlung aufsichtsrechtlicher Informationen an EDGAR, SEDAR und andere Systeme. EQS ist in Europa führend, wurde aber vor Kurzem vom US-Investor Thoma Bravo übernommen.

 

EQS Group an US-Investor Thoma Bravo verkauft

EQS ist am Finanzmarkt auch als Eigentümer der ehemaligen DGAP bekannt, die die meisten Pflichtmitteilungen börsennotierter Unternehmen im deutschsprachigen Raum verbreitet hat. Die DGAP (Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc Publizität) wurde 1996 von der Deutschen Börse, Reuters und vwd gegründet, um einen regulatorischen Nachrichtendienst für die Veröffentlichungspflichten börsennotierter Unternehmen anzubieten. Im Jahr 2005 wurde die DGAP dann von der EQS Group übernommen und war unter dem Namen EQS News weiterhin der größte Finanznachrichtendienst.

 

Im November 2023 übernahm schließlich der US-Investor Thoma Bravo EQS und bot den Aktionären 40,00 Euro pro Aktie in bar. Das Angebot entsprach einer Prämie von 53% gegenüber dem XETRA Schlusskurs von EQS am 15. November 2023, dem letzten Handelstag vor der Veröffentlichung. Thomas Bravo zeichnete zudem eine 40 Millionen Euro schwere Kapitalerhöhung. Es war der erste Zukauf des Softwareinvestors in Deutschland. Nach der Übernahme soll EQS von der Börse genommen werden. Thoma Bravo will jedoch das zukünftige Wachstum von EQS mit seiner Expertise im Softwarebereich und im operativen Geschäft unterstützen. Dadurch sollen Produktinnovationen beschleunigt, und langfristig die Wachstumschancen des Unternehmens in Europa im Bereich Compliance-Software voll ausschöpfen werden. Dazu gehören auch Investitionen in die Pläne von EQS, die immer komplexer werdenden Anforderungen im Investor-Relations- und Corporate-Compliance-Umfeld mit innovativen Software-Lösungen zu adressieren.